Das Ausfüllen des Verbandbuchs gerät in einigen Betrieben und Arbeitsunfällen oftmals in den Hintergrund. Das kann unterschiedliche Gründe haben. An der Spitze mit dabei:
Die ordnungsgemäße Dokumentation von Arbeitsunfällen ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber. Dazu gehören:
Die Dokumentation erfolgt über das sogenannte Verbandbuch. Im Verbandbuch wird alles eingetragen - vom Pflaster bis zum Abtransport im Krankenwagen.
BGV A1 §24, Abs. 6(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. |
In das Verbandbuch gehören einige wichtige Angaben u.A. zum Unfallhergang und der verletzten Person. Dafür besitzt das Verbandbuch bereits beschriftete Spalten, in denen fortlaufend folgende Angaben zu allen Unfällen gemacht werden müssen:
Ist der Kollege im Treppenhaus gestürzt und musste mit einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus gebracht werden, so ist klar, dass dieses Ereignis ins Verbandbuch eingetragen werden muss. Aber sich den Finger beim Nachfüllen des Druckerpapiers einquetschen oder an einem Blatt Papier schneiden - da kommt ein Pflaster drauf und fertig...oder? Nein, ganz im Gegenteil!
Jede Verletzung, jeder Unfall, jede Erkrankung - egal wie groß oder klein sie auch sein mag, muss im Verbandbuch dokumentiert werden. Das dient dazu, um etwaige Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung zu begründen. Das ist auch dann wichtig, wenn eine Verletzung zwar nicht gleich ärztlich versorgt werden musste, jedoch im Nachgang zu langfristigen Folgeschäden führt. Das gilt auch für erstmal unspektakuläre Schnittwunden durch ein Blatt Papier.
Denn nur wenn ein Unfall, eine Verletzung oder eine Erkrankung als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, können die Kosten durch den Träger der Unfallversicherung übernommen werden.
Ein weiterer Zweck der Dokumentation von Unfällen im verbandbuch besteht in dem Monitoring. So können Unternehmen prüfen, ob es in bestimmten Arbeitsbereichen vermehrt zu Verletzungen kommt. Damit lassen sich Gefahrenquellen aufdecken und im Rahmen der Unfallvermeidung langfristig beheben.
Bei den Angaben im Verbandbuch handelt es sich um personenbezogene Daten. Diese sind vor Unbefugten datenschutzrechtlich geschützt aufzubewahren.
Das Verbandbuch sollte immer getrennt vom Erste Hilfe Koffer aufbewahrt werden, da Verbandkästen in Betrieben meist für alle zugänglich stationiert werden. Legen Sie das Verbandbuch deshalb am besten in einen verschlossenen Schrank, zu dem nur Berechtigte, wie beispielsweise die Ersthelfer, Zugang haben.
Doch was tut man, wenn das Verbandbuch weggeschlossen liegt und der Ersthelfer nicht da ist? Ist kein anderer Ersthelfer oder Zuständiger im Haus, der Zugang zum Verbandbuch hat, so sollte man die nötigen Angaben auf einem Blatt Papier notieren und aufbewahren. So kann der Zuständige den Unfall inkl. aller Informationen im verbandbuch nachtragen, sobald er wieder anwesend ist.