Die erforderliche Erste Hilfe Ausstattung
Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets & Verbandmaterialien
Medizinprodukte unterliegen in Deutschland dem Medizinproduktegesetz (MPG). Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets und Verbandmaterialien für die verschiedenen Einsatzbereiche fest. Sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben, Schulen und Kindergärten und im professionellen Einsatz wird die Einhaltung dieser Normen von den jeweils zuständigen Stellen (BG, Polizei etc.) überwacht.
Die Vorschriften für die Erste Hilfe Ausstattung im Betrieb
Neben der passenden, gesetzlich vorgeschriebenen DIN-Norm, ist außerdem noch folgendes für die Erste Hilfe Ausstattung in Betrieben vorgeschrieben:
- die Erste Hilfe Ausstattung darf höchsten 100m und maximal eine Geschosshöhe von den Arbeitsplätzen entfernt sein
- im Außendienst kann auch der KFZ-Verbandkasten als kleiner Verbandkoffer verwendet werden
- das Erste Hilfe Material ist vor Umwelteinflüssen geschützt und in einem geeigneten Behältnis aufzubewahren
- die Erste Hilfe Ausstattung muss leicht zugänglich aufbewahrt werden
- das Erste Hilfe Material muss nach Verwendung, Unbrauchbarkeit (z.B. Beschädigung) oder bei abgelaufenem Verfallsdatum ergänzt bzw. ersetzt werden
Welche DIN-Norm benötigt welcher Betrieb?
Folgender Tabelle ist zu entnehmen, nach welchen DIN-Vorschriften welche Erste-Hilfe-Ausstattung Sie für Ihren Betrieb benötigen. Ein großer Verbandkoffer mit Füllung nach DIN 13 169 kann jeweils durch zwei Verbandkoffer DIN 13 157 ersetzt werden.
Kleiner Verbandkoffer mit Verbandstofffüllung nach DIN 13 157
Großer Verbandkoffer mit Verbandstofffüllung nach DIN 13 169
Die DIN-Normen und ihre Inhalte
DIN 13 157
Empfohlene Inhalte von Verbandbehältnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz
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DIN 13 169
Empfohlene Inhalte von Verbandbehältnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz
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DIN 13 160
Für Schulen und Kindergärten
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DIN 13 164
KFZ-Verbandkästen, KFZ-Taschen, KFZ-Kombitaschen
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DIN 13 167
Motorrad-Verbandtaschen
Checkliste folgt
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DIN 14 142
Rettungsfahrzeuge
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ÖNORM Z 1020 Typ 1
Österreichische Norm für Verbandstofffüllungen klein
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ÖNORM Z 1020 TYP 2
Österreichische Norm für Verbandstofffüllungen groß
Checkliste folgt
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Regelmäßiger Check
Achtung: Die Erste Hilfe Ausstattung sollten in Betrieben immer regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden. Damit der Verbandkoffer Check möglichst schnell und einfach geht, haben wir praktische Checklisten und ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.
Rechtsgrundlagen
- Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (SGB VII § 15).
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen (BGV A 1 UVV § 24).
- Der Unternehmer hat, unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse, dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitgehalten werden (BGV A 1 UVV § 25)
- Kommentare dazu in den BG-Regeln BGR-A 1 § 24 und 25, Abschnitt 3
- Erfolg und Güte der Ersten Hilfe hängen vielfach davon ab, dass die richtigen Hilfsmittel eingesetzt werden. Es ist Sache des Unternehmers über Art, Menge und Aufbewahrungsort zu befinden. Art und Menge sowie Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes.
- Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in der BG-Information 509 Erste Hilfe im Betrieb, Kapitel 5.3 bis 5.7 sowie Anhang 1 und im ASR A4.3.
- Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein, ebenso die Verletzungsgefahren. Jede Branche hat andere Anforderungen und Risiken. Die Verantwortung für die richtige Auswahl des Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
- Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen lediglich ein Hinweis auf die Minimalanforderungen hinsichtlich Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität, z.B. bei Verbandkästen. Hier können DIN 13 157 und DIN 13 169 als Basisausstattung gewertet werden. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungsqualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.